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Mit einem interessanten Vortrag zum Thema "Datenschutz bei der Pressearbeit" informierte uns Rechtsanwalt Michael Haager aus Tübingen über die Möglichkeiten einer informativen Pressearbeit bei oder nach Einsätzen der Feuerwehr.

In seinem Vortrag unterstrich Michael Haager, dass immer eine Abwägung zwischen der Informationsfreiheit und dem Schutz der Betroffenen nach der Datenschutzgrundverordnung erfolgen muss. Gerade wenn eine Information die Intim- oder Privatsphäre einer Person berührt, ist eine Weitergabe nicht möglich. Ob es sich um eine neutrale Information zu einem Geschehen oder um eine Nachricht für den "Markt der Aufmerksamkeit" handelt, ist für die Pressearbeit entscheident. So ist die Idendität der Opfer bei der Berichterstattung durch die Feuerwehr besonders zu schützen. Auch sollte die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen die Grenze von Respekt, Leid der Opfer und den Gefühlen der Angehörigen nicht überschreiten.

Wir danken an dieser Stelle dem Kreisfeuerwehrverband Karlsruhe für die Organisation des Themenabends und Michael Haager für die vielen Informationen zum Thema Datenschutz bei der Pressearbeit.

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