Aktuelles

Der Landesfeuerwehrverband hat in einem Rundschreiben die Mitglieder des Präsidiums informiert über die Prorisierungen der Feuerwehren bezüglich einer Impfung gegen Corona. Zu ihrer Information haben wir das Anschreiben hier veröffentlicht.

An die

Mitglieder des Präsidiums

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Sehr geehrte Frau Stroppel,

sehr geehrte Herren,

aktuell erreichen uns Anfragen bezüglich der zu erwartenden Covid-19-Impfpriorisierungen. Gerne übersenden wir hierzu nachfolge Informationen:

  • Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg ist eine prioritäre Berücksichtigung der Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen sehr wichtig. Präsident Dr. Frank Knödler hat sich diesbezüglich bereits an den Minister für Soziales und Integration ebenso wie an unseren Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration gewandt.
  • Die bisherige Priorisierungsliste (Empfehlung/Entwurf) der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) hat zu Irritationen geführt. So werden zwar die Angehörigen des Rettungsdienstes in der obersten Priorität, Feuerwehrangehörige ohne rettungsdienstliche Tätigkeiten jedoch in Priorität 5 von 6 eingeordnet, also nur mit leicht erhöhter Priorität gegenüber der prioritätslosen Kategorie 6.
  • Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Sitzung in der vergangenen Woche einstimmig gefordert, Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehren in der Impfreihenfolge besser zu priorisieren, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Dies vorangestellt teilen wir allerdings die Auffassung, dass die vulnerablen Gruppen, insbesondere die lebensältere Bevölkerung mit einem hohen Letalitätsrisiko im Falle einer Erkrankung an COVID-19, schnell einen Impfschutz erhalten müssen. Diese Priorisierung steht für uns außer Frage und wird uneingeschränkt unterstützt. Gleiches gilt für Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, für Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen sowie Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege und andere dort Tätige mit Kontakt zu den Bewohnern. In einem unmittelbar darauf folgenden Schritt sehen wir jedoch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und hier insbesondere die Feuerwehren als dringend berechtigt an.

Der vorliegende Vorschlag des RKI mit der Einstufung der Feuerwehr als „gering erhöhte Risikogruppe“ in der Stufe 5 von 6 wird u. E. der Gefährdung, der Bedeutung für die Daseinsvorsorge sowie der Verantwortung der Gesellschaft für den lebensnotwendigen Bereich der Gefahrenabwehr keinesfalls gerecht. Die Feuerwehangehörigen brauchen aufgrund ihrer Aufgaben für die Gesellschaft eine Einordnung, die der Lebenswirklichkeit entspricht. Unserer Auffassung nach dominiert der gesellschaftliche Nutzen durch eine höhere Einordnung der Feuerwehr deutlich.

Gerne leiten wir Ihnen zudem die Ausarbeitung „Jede Impfung zählt“ des Bundesfeuerwehrarztes weiter mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Impfung.

Bitte passen Sie auf sich auf – und vor allen Dingen: Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Zimmermann

 

Geschäftsführer Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V.
 

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