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Die von der EU vorgesehene Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen hätten die Feuerwehren vor eine große Herausforderung gestellt: Für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. mit denen mehr als drei Personen und bis zu neun Personen befördert werden, sollte ein Führerschein für Kleinbusse der Klasse D1 (statt bisher C1) erforderlich sein.

Schon heute haben die Feuerwehren große Schwierigkeiten, ausreichend Maschinisteninbesonders für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auszubilden. Der Deutsche Feuerwehrverband hat sich darum für eine Ausnahmeregelung eingesetzt. Am 16. Dezember 2016 beschloss der Bundesrat, auf Antrag der Bundesländer Bayern und Brandenburg und mit Zustimmung der Bundesregierung, den Absatz 4a der Fahrerlaubnis-Verordnung wie folgt zu fassen:

"Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen  Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung (...) 1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr (..)"

Die neue Regelung gilt auch für Einsatzfahrzeuge von Polizei, für Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge sowie für "Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes" und des Technischen Hilfswerks. Die Feuerwehren können also vorerst aufatmen, der befürchtete (teure) "Busführerschein" für Einsatzfahrzeuge ist vom Tisch.

Quelle: „Brandhilfe“ 01/2017, Text: Andreas Wersch Fachgebietsleiter Öffentlichkeitsarbeit im LFV Baden-Württemberg e.V.

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